Der einheitliche Lehrvertrag gilt für alle drei- oder vierjährigen Grundbildungen, die mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis und alle zweijährigen Grundbildungen, die mit eidg. Berufsattest abschliessen.

Sie müssen über eine kantonale Bildungsbewilligung verfügen, um als Lehrbetrieb einen Lehrvertrag abschliessen zu können. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Berufsbildungsamt
Zum vereinfachten Ausfüllen des Lehrvertrags stehen auf dieser Website elektronische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei technischen Fragen wenden Sie sich an Kontakt

Per 01. September 2009 wurden alle Versionen des Lehrvertrags (Lehrvertragsprogramm, Formulare pdf und word) aktualisiert.
Unter 2. Lernende Person wurde die AHV-Nr. ergänzt.
Die neue AHV-Versichertennummer mit 13 Stellen (AVHN13) erhalten insbesondere alle Schweizer/innen und Personen, die mehr als 4 Monate in der Schweiz niedergelassen sind. Die Nummer ist u.a. auf der neuen Krankenversichertenkarte aufgedruckt. Die AHV-Nummer -  die neu auch Personen vor dem 18. Altersjahr zugewiesen wird -  kann  wie üblich vom Lehrbetrieb bei der AHV-Ausgleichskasse eingeholt werden.

Das Lehrvertrags-Programm

Das Programm für Klein- und Mittelbetriebe, die Lehrverträge und Bildungsberichte der Lernenden zentral verwalten möchten.

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Lehrvertrag als interaktives Formular

Zum Ausfüllen und Ausdrucken des Lehrvertrags sowie zum Abspeichern als elektronisches Belegsexemplar in der betriebseigenen Verwaltungsstruktur.

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Bildungsbericht als interaktives Formular

Das berufsneutrale Formular zur periodischen Überprüfung des Lernerfolgs im Lehrbetrieb (Art. 20 BBG).

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Anlehrvertrag

Für Anlehren gemäss Art. 49 BBG vom 19. April 1978 gilt weiterhin das alte Formular.

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Praktikumsvertrag

Das Formular für den Praktikumsvertrag lehnt sich an den national einheitlichen Lehrvertrag an, berücksichtigt aber die besonderen Bedürfnisse der Praktika.

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